Kosten und Finanzierung

KOSTEN

Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Stets werde ich meinen Mandanten eine optimale Leistung zu einem angemessenen Preis anbieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten habe ich im Folgenden für Sie zusammengestellt:

Erstberatung und außergerichtliche Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Für ein Erstberatungsgespräch fällt lediglich eine geringe Pauschale an, die wir vor der Beratung vereinbaren.

Soll ich darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, berechne ich ein Stundenhonorar gemäß unserer Vereinbarung. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von mir eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede meiner Tätigkeiten genau nachvollziehen können.

Selbstverständlich weise ich Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn ich dies für empfehlenswert halte.

Weitere Gebühren

In den übrigen Fällen rechne ich meine Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.

Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.

PROZESSFINANZIERUNG

Sollten Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, um selbst einen notwendigen Prozess zu bestreiten, besteht die Möglichkeit, Beratungs- und Prozesskostenhilfe für die anwaltliche Tätigkeit zu beantragen. Hierzu ist – wie könnte es anders sein – ein Formular auszufüllen, mit dem die finanzielle Situation dargestellt und unter Beifügung von Belegen auch nachgewiesen wird. Das zuständige Gericht prüft dann den Antrag und entscheidet über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe.

Sollte diese Situation auf Sie zutreffen, zögern Sie nicht, mich darauf anzusprechen, damit ich dann die weiteren Einzelheiten hierzu mit Ihnen erörtern kann.
Vielfach sind Mandanten auch rechtschutzversichert. Die Deckungsschutzanfrage nehme ich gerne für Sie vor.

Wenn Sie nicht versichert sind, gleichwohl wegen der Höhe des Streitwertes jedoch das finanzielle Risiko eines Prozesses nicht alleine tragen wollen, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, mit einem Prozessfinanzierer zusammenzuarbeiten. Dieser deckt dann das Risiko ab und erhält im Erfolgsfall dafür einen bestimmten vorher festgelegten Prozentsatz vom Erfolg.