Im Bereich des Vereins- und Verbandsrechts ergeben sich äußerst komplexe rechtliche Beziehungen, dessen sich die Mietglieder oftmals nicht bewusst sind. Vereinsvorstände handeln mit viel Engagement für die “gute Sache”, sind sich oft jedoch der vielen Problem und Fallstricke nicht bewußt, die sich in der täglichen Arbeit aus den zu beachtenden Gesetzen (z.B. Steuerrecht, Arbeitsrecht, sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften etc.), den Satzungen des eigenen Vereins und des Verbandes ergeben. Als Vorstand Ihres Vereins achten Sie darauf, dass die Satzung ständig aktuell ist? Die Vereinsrechtsnovelle aus dem Jahr 2009, die Satzungsbestimmungen zur Ehrenamtspauschale, die Anti-Doping-Bestimmungen (NADA-Code 2009), der Datenschutz und die Regeln zur Bekämpfung der Korruption spiegeln sich in Ihrem Satzungswerk? Dann brauchen Sie keine Hilfe. Sie prüfen die Satzung regelmäßig und aktualisieren sie, wenn es notwendig ist. Die vorgenannten Stichworte sind Ihnen in Verbindung mit der Satzung Ihres Vereins fremd? Oder in Ihrem Verein gibt es sogar Abteilungen, die Ihre Satzung nicht kennt? Dann sollten Sie sich unmittelbar anwaltlicher Hilfe bedienen, um die Satzung auf den heutigen Stand zu bringen. Eine Vereinssatzung muss nicht jedes Jahr geändert werden, aber sie sollte unter fachkundiger Aufsicht regelmäßig gewartet werden, damit es bei der nächsten Prüfung durch das Finanzamt keine “bösen Überraschungen” gibt.
Ich stehe gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Mein Wissen in diesem Bereich aktualisiere ich regelmäßig durch den Besuch entsprechender Fortbildungsveranstaltungen.


