Als Fachanwalt für Arbeitsrecht liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit sowohl im individuellen als auch kollektiven Arbeitsrecht.
Themen aus dem individuellen Arbeitsrecht (exemplarisch):
- Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
- Prüfung von Arbeitsverträgen
- Lohn- und Gehaltsansprüche
- Urlaubsansprüche
- Abmahnungen
- Kündigungen
- Zeugnisse
Themen aus dem kollektiven Arbeitsrecht (exemplarisch):
- Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen jeglicher Art
- insbesondere Interessenausgleich und Sozialplan
- Vertretung in Beschlussverfahren